Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Weg für eine Überprüfung des Bebauungsplans des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes hinsichtlich der Errichtung einer dritten Logistikhalle freigemacht. Sämtliche Gegenargumente, die Bürgermeister Michael Göllner (SPD) gegen die Beschlüsse der Hammersbacher Gemeindevertretung vom 26. Oktober 2021 vorgebracht hatte, wurden seitens des Verwaltungsgerichts als unbegründet abgewiesen. Nach dem Verwaltungsgericht ist der Beschluss der Gemeindevertretung, gerichtliche Rechtsmittel zur Aufhebung der Bestandskraft des Bebauungsplans zu ergreifen, rechtlich zulässig. Das Gericht bestätigt zudem, dass die Gemeindevertretung berechtigt ist, den Bebauungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen. „Damit folgt das Gericht unserer Rechtsauffassung in vollem Umfang. Das ist ein juristischer Erfolg auf ganzer Linie“, erklären die Koalitionsfraktionen gemeinsam. Wie die Koalition aus CDU und Bündnis90/Die Grünen hat auch das Gericht zudem erhebliche Zweifel daran, dass die im Jahr 2016 beschlossene Erweiterung des Verbandsgebiets des Zweckverbandes ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Vielmehr spreche vieles dafür, dass in der damaligen Sitzung des Zweckverbandes vom 19. September 2016 unter anderem gegen das Einstimmigkeitsprinzip der Verbandssatzung verstoßen worden sei. Auch das immer wieder vorgetragene Argument Göllners, die beiden mit den Stimmen von CDU und Bündnis90/Die Grünen herbeigeführten Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.10.2021 entsprächen nicht der Beschlusslage innerhalb der Gemeinde, weist das Gericht als ungerechtfertigt zurück. „Wie wir ist auch das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass es der neugewählten Gemeindevertretung selbstverständlich freisteht, ihren politischen Willen gegenüber demjenigen des früheren Gremiums zu ändern und eine neue Beschlusslage zu schaffen. Was Bürgermeister Göllner und die ihn tragende SPD-Fraktion hier versucht haben, ist nicht weniger als eine grobe Missachtung der neuen politischen Mehrheiten in der Gemeindevertretung“, kommentiert so die schwarz-grüne Koalition das Urteil weiter. Der Hinweis des Gerichts, dass seine Rolle als Vorstandsvorsitzender des Zweckverbandes Göllner nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung entbinde, die Beschlüsse der Gemeindevertretung als Bürgermeister auszuführen, legt den Finger noch einmal sehr deutlich in die Wunde. Durch seine Weigerung, die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretung umzusetzen, hat der Rathauschef der Koalition keine andere Wahl gelassen, als dagegen juristisch vorzugehen. Die aus der rechtswidrigen Blockade resultierenden Kosten des Gerichtsverfahrens sind einzig und alleine vom Bürgermeister herbeigeführt und vom Gericht diesem auferlegt. Durch das Gerichtsurteil sieht sich die schwarz-grüne Koalition in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Kampf gegen den geplanten Bau einer dritten Logistikhalle nicht aussichtslos ist. Der durchsichtige Versuch von Göllner und der SPD, Fehler aus der Vergangenheit unter den Teppich zu kehren und einfach Fakten zu schaffen, sei mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts jedenfalls krachend gescheitert, lautet das Fazit der Koalitionsfraktionen. Man sei weiterhin davon überzeugt, dass eine Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe unter besonderer Berücksichtigung heimischer Mittelständler der bessere Weg für Hammersbach sei. Für dieses Ziel wird sich die Koalition aus CDU und Bündnis90/Die Grünen weiterhin stark machen. Folgende Schritte sind aus Sicht der Koalition nunmehr zwingend notwendig:· Vom Bürgermeister erwarten wir, auf eine Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung zu verzichten und seine Blockade aufzugeben, um keine weiteren unnötige Kosten zu verursachen. Die Koalition hatte schon lange vor der Entscheidung öffentlich mitgeteilt, dass sie eine Entscheidung des Gerichts akzeptieren wird.· Der Gemeindevorstand soll unverzüglich einen Fachanwalt verpflichten, um die Überprüfung des Bebauungsplanes voranzutreiben.· Bürgermeister Göllner ist gemäß Gerichtsbeschluss verpflichtet, die Position der Gemeindevertretung im Verbandsvorstand des ZWIGL zu vertreten und für diese Position zu werben. Entsprechende Schreiben sind an den Zweckverband, die beteiligten Kommunen und die Investoren zu richten, da das Gericht dem Bürgermeister mit auf den Weg gegeben hatte, die Rolle des Verbandsvorstehers entbindet Göllner nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Beschlüsse der Gemeindevertretung als Bürgermeister auszuführen.
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